Wann wird ein negativer SCHUFA-Eintrag gelöscht?
by admin on Saturday, February 12th, 2011 | 6 Comments
Wann wird ein negativer SCHUFA-Eintrag gelöscht?
Weiß jemand, wann ein negativer EIntrag bie der SCHUFA gelöscht wird, wenn man die Verbindlichkeit getilgt hat?
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Ich weiss das du dich dort melden musst und belegen das du die Schuld getilgt hast dann wird er sofort gelöscht!Ob die das auch automatisch machen weiss ich nicht und demnach auch nciht wielange das dauert!
Aber ein FAX mit dem Beleg an die Schufa genügt schon!
Das kann bis zu 20 Jahre dauern.
so weit ich weiß sofort…das muss man denen aber melden, denn eigenständig machen die das erstmal nicht.
Das kannst Du selbst herausfinden,wenn Du einfach die Schufa mal anklickst.Dort werden die Zeiten genau erklärt und Du kannst auch einen Zugang zu Deinen Daten bekommen,die Du dann so oft Du willst,einsehen kannst,mit Passwort.Kostet im ersten Jahr knapp 8 Euro pro Jahr,danach 15 pro Jahr.E skommt auch auf die Schuld an.Also eher “harmlosere” Schulden werden nach ca.6 Monaten gelöscht und wenn alles mögliche dranhängt,wie “Offenbarungseid”,”Haftbefehl”,zig Vollstreckungen usw.dauert es bis zu 3 Jahren.Absichtliche Betrugsdelikte stehen sicherlich wesentlich länger/immer drin.Problematisch ist aber eher,das man von der Schufa in bestimmte Risikogruppen eingestuft wird.Auch wenn Du keine Schulden mehr hast,hast Du nicht die gleichgute Stufe wie Leute,die ein Supereinkommen und nie Schulden hatten.So kann man schon in eine schlechtere Stufe geraten,nur weil man sich verschiedene Kreditangebote eingeholt hat.
Grundsätzlich ist hier zu sagen, daß jede nachweislich getilgte Schuld eigentlich nach 2 Jahren automatisch und maschinell gelöscht wird, wenn die Tilgung seitens der Bank gemeldet wurde. Aber selbst da hat man nie die Garantie.
Daher empfiehlt es sich von jeder getilgten Schuld eine Bescheinigung des Gläubigers über die Tilgung ausstellen zu lassen und damit zur Schufa zu gehen und es manuell austragen zu lassen. Eine Schuld steht aber nicht nur in der Schufa. Je nach Schuldart wird man in die Schuldnerkartei beim Amtsgericht eingetragen (z.B. Mahnbescheid, Titel) auch hier empfiehlt sich ein Blick hinein wenn es um Mahnbescheide und Titel geht. Jede getilgte Schuld hat hier zur Folge, daß der Titel ausgehändigt werden muss und vor allem über mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden sollte. Mit dem Titel einfach zum Amtsgericht gehen lassen und dort auch austragen lassen.
In der Schufa stehen allerdings nicht nur Negativeinträge sondern auch Kreditkarten. Auch hier empfiehlt es sich immer wieder mal nachzuschauen ob alle abgelaufenen Kreditkarten ausgetragen wurden. Bei einem Kreditantrag gibt es immer Schwierigkeiten wenn noch 5 oder 6 alte Kreditkarten in der Schufa stehen.
In der Regel wird ein negativer eintrag bei der Schufa nach drei Jahren gelöscht. Ich bin der Meinung, das es nicht bringt, wenn man bei der Schufa belegt, das der Betrag beglichen wurde, der negative Eintrag bleibt trotzdem drei Jahre bestehen. Wenn spezielle fragen sind würde ich bei schufa.de mal nachsehen, dort müssten sich alle fragen beantworten lassen.