warum muss man seinem chef melden,dass man privatinsolvenz hat
by admin on Saturday, January 22nd, 2011 | 10 Comments
warum muss man seinem chef melden,dass man privatinsolvenz hat
ich habe privatinsolvenz,weil ich es immer bei einer einstellung sage,dann bekomme ich immer eine absage.muss ich es melden oder nicht.
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Hi, wenn dein Lohn dann gepfändet wird erfährt er es auch! Nur leider nicht von dir und so würdest du die Probezeit sicher auch nicht überstehen!!!
))
Weil viele dann Angst haben dass bei ihnen direkt dein Lohn kassiert wird. Dabei finde ich es gut dass du zumindest versuchst einen Teil deiner Schulden zu begleichen. Ich würde dich arbeiten lassen, zumindest um zu schauen woran es gelegen haben könnte, wenn du dich anstrengst könntest du weiter machen, aber ich habe keinen Betrieb.
Gruß
Franky
Ich würde es nicht sagen, denn es ist deine Privatsphäre.
Durch den Insolvenzverfahren bist du unpfändbar bis zu einem bestimmten Geldbetrag. Das ist bei jedem anders. Die höhe des Betrages rechnet sich aus deinen Einnahmen und wieviele Personen du unterhalten musst.
Wenn du Insolvenz angemeldet hast, wirst du einen Anwalt (Treuhänder) haben der für dieses Verfahren zuständig ist, der dir weitere Informationen geben kann und muss.
****
Befreiung von den Schulden!
Nach Eröffnung des Privatinsolvenz-Verfahrens bei Gericht beginnt die sechsjährige Insolvenzzeit (= eigentliches Insolvenzverfahren + Wohlverhaltensperiode). Der Schuldner muss während dieser 6 Jahre arbeiten oder sich um jede zumutbare Arbeit bemühen bzw. Bewerbungen schreiben. Auch darf er keine Einkünfte verschweigen oder falsche Angaben machen. Andernfalls droht die Verweigerung des Schuldenerlasses (= Restschuldbefreiung) und alles war „für die Katz“. Nach Ablauf von 6 Jahren wird, wenn alles gut geht und kein Versagungsgrund vorliegt, die Schuldbefreiung vom Gericht festgestellt. Der Schuldner ist nun befreit von sämtlichen Schulden, die vor Eröffnung des Privatinsolvenz-Verfahrens entstanden waren (außer bestimmte Forderungen wie Strafen, Bußgelder o. ä.). Schulden, die während der Wohlverhaltensperiode neu entstehen (Neuschulden, z. B. Mietschulden), werden nicht erlassen. Im Gegenteil: Neue Schulden können einen Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht darstellen und dazu führen, dass die gesamte Schuldbefreiung nicht stattfindet.
http://www.anwalt-privatinsolvenz.de/
die anzeige einer privatinsolvenz ist eine arbeitsvertragliche nebenpflicht, weil auch der arbeitgeber betroffen ist. in aller regel ist nämlich auch die sogenannte wohlverhaltensperiode nach feststellung der insolvenz mit lohnpfändung verbunden und die ist für jeden arbeitgeber recht arbeitsaufwendig.
wenn du bei der einstellung nicht gefragt wirst, was allerdings kaum vorkommen wird, brauchst du nichts zu sagen. verschweigst du diesen umstand allerdings, wenn du danach gefragt wirst, dann ist der vertrag anfechtbar und die firma kann vom vertrag zurücktreten.
cx
Du musst es natürlich nicht sagen, aber dann kommt es raus, wenn Du eine Lohnpfändung bekommst.
Wenn eine Lohnpfändung kommt, hat der Arbeitgeber jeden Monat extra Papierkram zu erfüllen. Das schreckt Viele ab.
Es gibt aber auch Arbeitgeber, die Dich trotzdem einstellen, einfach weil sie es gut finden, dass Du Deine Sachen in Ordnung bringen willst.
Das solltest Du in jedem Fall sagen.
Leider wirst Du dann auch viele Ablehnungen erhalten, denn ein Chef, der die Wahl hat zwischen mehreren gleich geeigneten Bewerbern wird den nehmen, der in wirtschaftlich sicherer Existenz lebt.
Ist leider so, würdest Du aber bestimmt auch so machen!
..
Dein Chef (bzw. seine Lohnbuchhaltung) ist verpflichtet, jeden Monat über Dein Nettoeinkommen Auskunft zu geben und den Betrag, der über der Pfändungsgrenze liegt, abzuführen. Dies ist mit zusätzlicher Arbeit (Buchung, Überweisung) verbunden und gefällt vielen Unternehmen nicht. Trotzdem währt Ehrlichkeit am längsten.
Du musst das nicht sagen, wenn du nicht danach oder nach ähnlichem gefragt wirst oder einen Job hast, der mit Geld zu tun hast.
Die Frage nach der Absage ist aber leicht zu beantworten:
Warum soll ich mir als Chef einen Mitarbeiter an die Backe nageln, der schon bewiesen hast, dass er
1. mit Geld nicht umgehen kann und
2. sich auf Kosten der Gläubiger durch eine Insolvenz seiner finanziellen Verpflichtungen entledigt hat.
3. dadurch nicht mehr vertrauenswürdig ist.
Ich stelle seit 25 Jahren Mitarbeiter ein und habe 2 oder 3 mal jemanden mit Offrenbarungseid etc wider besseres Wissen eingestellt. Das hat sich immer gerächt!
Weil er durch den Insolvenzverwalter /Treuhänder – an den ja der pfändbare Teil des Gehaltes abzuführen ist, davon erfährt. Also besser durch Dich als durch einen Dritten.
Wie ist es denn, wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber erst nach Abschluss des Arbeitsvertrages von der Insolvenz erzählt? Kann man den Arbeitsvertrag dann aufheben? Die stelle hat auch mit finanziellen Abwicklungen (Kasse, ect.) zu tun und das vertrauen und das vertrauen ist dahin…