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Was ist der Unterschied zwischen Eidesstattlicher Erklärung und einer privaten Insolvenz?

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Unterschied eidesstattliche Erklärung Versicherung, was bedeutet eidesstaatliche Versicherung

3 Responses to “Was ist der Unterschied zwischen Eidesstattlicher Erklärung und einer privaten Insolvenz?”

  1. hyschatzi says:

    Also, im Bezug auf Schulden:
    bei einer eidesstattlichen Versicherung versicherst du eben genau das du z.b. kein Vermögen besitzt.Du must alles angeben was du zu diesem Zeitpunkt besitzt.Eine eidesstaatliche Versicherung ist nur eine Momentaufnahme, das bedeutet das du zum Beispiel zum Zeitpunkt der Abgabe ein armer Schlucker bist,was sich jedoch z.B nach der Abgabe ja auch wieder ändern kann(Morgens Abgabe EV, abends Lottogewinn)
    Bei einer Insolvenz muß man keine EV abgegeben haben, jedoch haben viele Schuldner die in die Insolvenz gehen schon zuvor mal eine EV abgegeben.Bei der Insolvenz wird dein Vermögen ermittelt und was verwertet werden kann wird verwertet und der Gewinn wird unter den Gläubigern aufgeteilt. Jedoch hat nicht jeder genug Vermögen, welches aufgeteilt werden kann und somit besteht eben nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung. Dies bedeutet das du nach 6 Jahren schuldenfrei sein kannst, es sei denn dir wird die Restschuldbefreiung nicht erteilt.In der Inso darfst du Geld verdienen, jedoch alles was über der Pfändungsfreigrenze liegt, wird auch unter den Gläubigern zu gleichen Teilen aufgeteilt.
    Die eidesstattliche Versicherung kann alle 3 Jahre neu abgenommen werden.In der 3 Jahren kann kein anderer Gläubiger dir eine neue abnehmen, da schon eine abgegeben wurde.

  2. DR Eisendraht says:

    Die Eidesstattliche Erklärung beinhaltet SÄMTLICHE Vermögensbestandteile – wenn welche da sind. Die Privatinsolvenz führt ggf. zur Schuldenfreiheit.

  3. XinChao says:

    Die eidesstattliche Erklärung gibt man an wo man z.B. schwören würde das ein Sachverhalt so ist wie man sagt. Sie gibt es überall im Wirtschaftsleben und sie hat nicht grundsätzlich was mit Insolvenz zu tun.
    Wenn du also schriftlich sagen würdest: Ich schwöre, das ich das und das genau so gemacht habe, dann könntest du schriftlich eine eidestattliche Erklärung abgeben. An Eides statt – an Stelle eines Eides.

    Bei der Insolvenz musst du auch eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Meist erklärst du das du schwörst nichts mehr zu besitzen.

    Das ist rechtlich wirklich wie der Schwur vor Gericht zu bewerten.

    Aber eine Insolvenz ist die Möglichkeit aus einer totalen Überschuldung herauszukommen. Und hat mit der o.g. Erklärung nichts zu tun.

    Die eidesstattliche Erklärung gehört halt nur mit dazu wenn man Insolvenz anmeldet.

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