was passiert in der privatinsolvenz?
by admin on Saturday, January 28th, 2012 | 7 Comments
was passiert in der privatinsolvenz?
kann mir jemand mal sagen wie so eine privatinsolvenz abläuft? was habe ich zu beachten? welche risiken bestehen? bin ich dann wirklich nach 6 oder 7 jahren komplett schuldenfrei und wieder 100% kreditwürdig? ist die schufa dann auch frei?
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Ja, ja ja ja, Voraussetzung. Du willst nicht betrügen, in dem du Geld versteckst, vor deinen Gläubigern.
Dann ist das Betrug, und wird bestraft.
Dir werden die genauen Formalitäten, wieviel Geld du haben darfst e.t.c. schon gesagt.
Der Pfändungsfreibetrag liegt irgendwo um die 900 €uro, aber wie gesagt, du bekommst das auf alle Fälle mitgeteilt.
Wenn du Famielie hast, ist es wieder etwas anderes.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkonkurs
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/privatinsolvenz.html
http://www.gutefrage.net/tag/privatinsolvenz/1
Das wichtigste aber ist, sich nicht von zuvielen Infos erschlagen zu lassen.
Und die Sache Schritt für Schritt durchzuziehen.
Hier ist entscheidend, welchen Familienstand Du hast. Danach richtet sich der Geldbetrag, den man Dir zugestehen muss. Würde mich im Vorfeld aber genau beraten lassen, ob es für Deine Situation überhaupt machbar ist.
Das Verfahren muss nach einem bestimmten Muster erfolgen. Zunächst muss der Schuldner versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Das kann er entweder selbst tun, oder aber auch eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Denn die wichtige Voraussetzung für die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens ist zunächst der Versuch der Einigung. Nur wenn diese scheitert, kann das gerichtliche Verfahren sowie die Restschuldbefreiung beantragt werden.
Zunächst wird das Gericht noch einmal versuchen, dass sich Gläubiger und Schuldner einigen. Scheitert nun auch dieser Versuch, beginnt für den Schuldner eine harte Zeit, die Wohlverhaltensperiode. In dieser Zeit muss der Schuldner alles tun, damit seine Schulden abgebaut werden. Ein wichtiger Punkt ist, dass er in dieser Zeit keine weiteren Schulden machen darf. Arbeitslose müssen sich nachweislich um einen Job bemühen und dies auch anhand von Bewerbungsunterlagen unter Beweis stellen.
Ist der Schuldner den Weisungen des Gerichtes in der Wohlverhaltensperiode nachgekommen, so kann das Gericht ihn von der restlichen Schuld befreien.
964 hab ich heute im radio gehört.
Der erste Schritt ist, zum Gericht gehen und einen Antrag auf privat Insolvenz stellen.
Dann bekommst du einen Rechtsanwalt zu geteilt der dein Verfahren bearbeitet.
Für dich bedeutet das ,Offenlegung aller Besitztümer und Konten,eine aktuelle Gläubigerliste mit allen Verbindlichkeiten.
Der RA wird dann alle Gläubiger über die Eröffnung des verfahrens unterrichten und die Anfrage stellen ob sie sich damit einverstanden erklären(in der Regel tun das dann alle).
Dann beginnt deine wohlverhaltens Periode(7 Jahre)
In dieser Zeit musst du dem Verwalter sämtliche Einkünfte offenlegen(monatlich)und alles was über deinen Selbstbehalt Satz(Tabelle gibt es im Net) liegt auf ein bestimmtes Konto abgeführt werden.
(das eingezahlte Geld wird in erster Linie zur Tilgung der Anwalts-und Gerichtskosten benutzt)
Nach beendigung des Verfahrens entscheidet dann das gericht ob du ab dann schuldfrei bist.Schufa Einträge sollten dann gelöscht werden und du kannst wieder normal leben.
Wichtig,in dieser Periode darf kein Gläubiger bei dir eine Zwangsvollstreckung durchsetzen und du darfst auch niemanden von denen geld geben,da dass Gläubiger Bevorzugung wäre.
Und nicht versuchen irgend etwas zu vertuschen,ansonsten wäre alles umsonst.
Ich wünsch dir auf jedenfall viel Erfolg.
… also …
1. schritt – du lässt dir einen termin bei einer schuldnerberatung geben
2. schritt – meist übernimmt sozialamt die kosten für das insolvenzverfahren ca. 1000 euro für den ganzen papierkram – wie z.b. die gläubiger anschreiben, …
3. schritt mit deiner einverständniserklärung das insovenzverfahren in gang zu bringen gehst du zum insolvenzgericht ab dem tag zählen die 6 bzw. 7 jahre
4. schritt ein treuhänder eröffnet das verfahren bei gericht – und ermöglicht den gläubigern einspruch gegen deine zahlungsunfähigkeit zu erheben.
5.schritt der treuhänder führt dich durch die phase wohlverhaltensperiode während der insolvenz und bitte um 1/2 jährliche einkommensnachweise deinerseits um diese zum gericht weiterzuleiten
6. alle einkommen sind dem treuhänder zu melden – es ist sogar möglich sich während der phase selbständig zu machen – da du gewillt bist die schulden so schnell wie möglich zu begleichen. die pfändungsgrenze beträgt ca. 960 euro im monat.
7. in der schufa steht der vermerk das dein treuhänder dich in der privatinsolvenz begleitet
8. das löschen aller daten in der schufa solltest du vorher mit dem treuhänder besprechen – der dann alle einträge nach der insolvenz löschen wird
In der Schufa bleibst Du 3 Jahre nach Ablauf noch drin stehen.