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Wenn jemand schulden hat bei der bank Kreditinstitut und verstirbt müssen seine Kinder dafür haften?

also heist das wenn der jenige 20.000 euro schulden hat müssen die kinder die ganze last übernehmen???????????
Aber die erben können doch theoretisch das "negative" erbe ablehnen oder nicht???
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamente_aid_130374.html hab den link wieder gefunden!!!!!!
stimmt das meinte ich auch danke laichkarpfen
vielen dank für die letzten 3 ausführlichen antworten

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12 Responses to “Wenn jemand schulden hat bei der bank Kreditinstitut und verstirbt müssen seine Kinder dafür haften?”

  1. laichkarpfen says:

    die Erben müssen nicht nur das Guthaben übernehmen, sondern auch evtl. Schulden,
    Ist der Nachlass sozusagen überschuldet, können die Erben das Erbe ausschlagen
    Frist soweit ich weiß 4 Wochen ab Bekantwerden des Erbfalles
    Nur das negative ausschlagen geht nicht, entweder alles oder garnichts.

    Darum genau prüfen welches Guthaben, Vermögen oder Immobilien da ist, und welche Forderungen noch da sind, oder noch auftauchen, z.B. Steuern, können

    Nachtrag
    Am sichersten ist die Auschlagung über einen Notar zu machen, sollten bereits Kindeskinder (Enkel, auch minderjährig) da sein, müssen diese auch ausschlagen.

  2. Mutter Schagalla says:

    Wer sonst?

  3. Aschraf Z says:

    ja klar

  4. patrick.spaeth says:

    hmm, ja
    ist aber wirklich sehr mies

    mfg
    patrick

    http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=ApKvIPms7.ovX9it7omKsOKZCwx.;_ylv=3?qid=20090115083655AACDdGT

  5. Zimmerlinde says:

    Wenn ein Mann einen Kredit laufen hat über 20 000 Euro, dann hat er bestimmt eine Restschuldversicherung abgeschlossen, im Falle, dass ihm was passiert. Dann zahlt diese Versicherung den gechuldeten Betrag an die Bank.
    Gibt es keine Versicherung, dann haften die Erben.

  6. labadi says:

    ja so ist das in deutschland.

  7. leuchtfalter says:

    Ja, die Erben müssen genauso wie sie sich Guthaben untereinander aufteilen, auch die Schulden untereinander aufteilen.

    Man kann das Erbe ausschlagen, aber nur das komplette Erbe, also sowohl Guthaben als auch die Schulden. Darum genau prüfen.

    Es genügt, das Ausschlagen des Erbes beim Gericht zu erklären. Dazu am Besten auf dem Amtsgericht nachfragen. Kostet ein paar Euro Gebühren, aber Notar war in meinem Fall nicht notwendig. Der wäre teurer.

    Wenn ein Erbe das Erbe ausschlägt, dann entfallen auf die verbleibenden Erben die Guthaben und Schulden, so dass bei überwiegenden Schulden die anderen mehr zu tragen haben. Sind so keine Erben der ersten Ordnung mehr da, geht es an die Erben der nächsten Ordnung. Wer das alles ist -> bitte irgendwo nachlesen. Auf jeden Fall wird der Kreis so größer. Auch hier können alle das Erbe ausschlagen. Das geht so weiter, bis kein Verwandter mehr gefunden werden kann. Bleibt schließlich keiner übrig, so erbt zuletzt der Staat Guthaben und Schulden. Dieser muss dann auch das Begräbnis bezahlen.

  8. massi572 says:

    Jede Schuld gehört wie Guthaben zur Erbmasse. Der oder die Erbe(n) haben die Möglichkeit, das Erbe innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach bekannt werden des Erbfalles beim zuständigen Amtsgericht auszuschlagen.

  9. Dr. Honigtau-Bunsenbrenner says:

    Laichkarpfen hat voellig Recht. Man erbt entweder alles oder gar nichts. Man kann das Erbe auch bei einem Rechtspfleger beim Gericht ausschlagen. Und richtig, das sollten alle Angehoerigen machen: Kinder, Geschwister, Enkel, Urenkel. Bei Minderjaehrigen machen das offensichtlich die Eltern der Kinder.

  10. forelle352000 says:

    wenn die Kinder das Erbe ablehnen müssen sie die Schulden nicht begleichen, bekommen aber auch sonst nichts aus dem Nachlass. Entweder sie erben alles auch die Schulden oder gar nichts. Die Devise das Schlechte in`s Kröpfchen das Gute in`s Töpfchen gibt es bei einer Erbschaft nicht.

  11. Orpheus says:

    Wenn sie eine unbedingte Erbserklärung abgegeben haben, haften sie unbegrenzt fuer die Schulden des Verstorbenen. Wenn sie aber nur eine bedingte Erbserklärung abgeben, haften sie nur in der Höhe der vorhandenen Aktiva. Nur die Aktiva erben wollen, das geht nicht.

  12. Manfred B says:

    Ich finde es wichtig zu fragen, wie das Verhältnis der Kinder zu dem Verstorbenen zu lebzeiten war ? Wenn sich der Verstorbene zu lebzeiten natürlich seiner Verantwortung entzogen hat und sich
    z.B. in eine andere Stadt "verpiselt" hat und sich nie um seine Kinder gekümmert hat, sieht das alles etwas anders aus.
    Kinder müssen sich das Erbe teilen, also auch die Schulden.
    Das beginnt schon mit den Beerdigungskosten.
    Lehnen alle das Erbe also in dem Fall die Schulden ab, gibt es
    eine Beerdigung, die die Stadt also das Sozialamt bezahlt.
    Ich habe solche Beerdigungen schon ein paar mal mitgemacht.
    Feuerbestattung anonymes Rasengrab so billig wie möglich.
    Hab schon ein paar mal gedacht, egal was im Leben passiert ist
    Stehst Du auf einer Wiese und siehst zu wie eine Urne in ein Loch
    herabgelassen wird, die Nachbarn und Freunde falls vorhanden werfen
    ein wenig Erde drauf und gehen, ist das Menschen würdig.
    Nach ein paar Wochen siehst du nicht mal mehr die Stelle wo
    die Urne liegt. Das ist eine anonyme Sozialamts- Beerdigung.
    Vielleicht setzen sich die Kinder doch mal zusammen und besprechen
    alles.
    Herzliche Grüße
    Manfred B

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