Wenn man eine Lohnpfändung hat kann man trotzdem eine neue arbeit auf nehmen ohne das der neue chef das weiß?
by admin on Friday, October 1st, 2010 | 7 Comments
Also ich hatet arbeit war dort 9 monate. Habe dann ein Vertag bekommen mit mehr stunden hatte dann wieder die probezeit von 3 monaten als dann die lohnpfänung kam wurde mein vertrag nicht verlängert weil ich im Kassenbereich gearbeitet habe. Jetzt möchte ich aber wiede arbeiten weiß nur nicht wie ich das machen soll und ob mich überhaupt jemand einstellt mit dieser Pfändung. Klar das das im Kassenberreich wohl nicht mehr gehn wird!!!
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solltest du bereits bei der bewerbung angeben .
nach der ersten lohnauszahlung merkt er es so und so .
der arbeitgeber hat mehr arbeit und du stehst bereits als lügner/in da .
ein grund zur kündigung .
überzeuge mit ehrlichkeit .
Peter Zwegert aus Berlin, du wirst gebraucht.
Eine neue Arbeitsstelle kannst Du immer anfangen.
Jedoch mußt Du angeben, daß eine Lohnpfändung läuft.
Mach arbeitslos und fertig ist die Laube,da solch nerviger Gläubiger dauernd an deiner Tür stehen wird.
Gebe dir den Tipp,mache eine EV (Eidesstattliche Versicherung) und dann hast du Ruhe,du kannst solche auch verweigern,welches dein Recht ist !!,dann aber darf man dich in eine sog.Beuge bzw.,Erzwingungshaft stecken für max.6 Monate,aber!!!,die Kosten für deinen Aufenthalt im Knast darf der Gläubiger bezahlen und nicht der Schuldner (gem.ZPO!!).Viele Gläubiger bekommen dann meistens die Panik und lassen den Schuldner in Ruhe.
Natürlich kannst du eine neue Arbeitsstelle annehmen und mußt auch nicht dem neuen Chef hiervon erzählen,wichtig aber,bleibe mit deinem Lohn stets unter der Pfändungsfreigrenze!!,sowas nervt die Gläubiger richtig und es ist dein Recht auch eine neue Arbeitsstelle anzunehmen.
Sollte dein neuer Arbeitgeber ein bürgerlich und normaler Mensch sein,welcher auch sozial denkt,dann lasse dir deinen Arbeitslohn bis max.der Pfändungsfreigrenze auszahlen!!!!!.
Sollte dich der Gläubiger aber dann auch noch an deinem neuen Arbeitsplatz erwischen…,mach einfach arbeitslos und fertig,auch wenn du arbeitslos bist und dieser pfändet dein Konto,dann stelle bei der BA/ARGE eine sog. Zahlungsanweisung zur Verrechnung,dann bekommst du einen Verrechnungsscheck und kannst diesen bei jeder Postbank einlösen und deine Leistungen in bar abheben.
Eine andere Sprache verstehen nervige Gläubiger nicht und ein Schuldner hat nicht nur Pflichten sondern auch Rechte!!!!
ich würde es keinesfalls bei der Bewerbung angeben, aber auf jeden Fall bevor Du den Arbeitsvertrag unterschreibst. Sonst kommt sofort die nächste Lohnpfändung und dann wirft man Dich in der Probezeit wieder hinaus.
Hallo
eine neue Arbeit kannst Du immer aufnehmen.
Jedoch wird Dein Chef immer von der Lohnpfändung erfahren.
Gruß Iroost
Der neue Chef ist nicht so ahnungslos wie er tut. Er hat vermutlich längst was mitgekriegt. Als AG hat er die Möglichkeit, sich zu informieren…. Schadenminderung ist bei AG sehr beliebt.