Wie ist das “rechtlich” gesehen wenn eine person einen Kredit aufnimmt fuer?
by admin on Friday, June 4th, 2010 | 4 Comments
ein Auto und das Fahrzeug aber auf eine andere Person zugelassen wird. Wer kann ueber das Fahrzeug verfuegen. Wem "gehoert" das Auto, dem Kreditnehmer oder dem Fahrzeughalter?
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Nachdem ich deine Frage mehrmals gelesen habe, komme ich zu folgender Lösung:
Das Fahrzeug gehört dem Käufer. Zwischen dem Käufer und dem Kreditnehmer (ich nehme mal an, dass dies zwei Personen sind, die sich gut kennen) sollte ein privater Darlehensvertrag geschlossen werden. Einfach zur rechtlichen Absicherung für die Rückzahlung der Kaufsumme durch den Autokäufer an den Kreditnehmer.
Fahrzeugbrief
Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.
Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Vielmehr steht das Eigentum am Brief in entsprechender Anwendung von § 952 BGB dem Eigentümer des Fahrzeugs zu.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.
Es kann sein, daß die Bank als Sicherheit für das Darlehen den Fahrzeugbrief verwahren möchte. Und da wird es Ärger geben, wenn ein anderer Auto-Eigentümer vermerkt ist, als bei der Beantragung des Darlehens angegeben.
Den Ärger wird es auch geben, wenn die Bank den Brief nicht einbehalten möchte. Höchstwahrscheinlich möchten sie eine Kopie der Fahrzeugpapiere.
Ist das ganze im Vorfeld mit der Bank abgestimmt und das Fahrzeug nicht als Besicherung des Darlehens vorgesehen, dürfte das dann so in Ordnung gehen.
Das Auto gehört dem, der im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Wer das bezahlt hat, ist vollkommen irrelevant.
Das Auto gehört dem auf dem der Fahrzeugbrief lautet. Wurde bei der Kreditaufnahme als Sicherheit von der Bank nichts verlangt, gehört das Auto dir, also dem eingetragenen Besitzer, ob du da noch Schulden hast oder nicht ist irrelevant.
Wenn du jedoch deine Schulden nicht zahlen kannst, wird die Bank kommen und gucken was dir gehört, besitzt du offiziell ein Auto, kann und wird dieses bei nichtbezahlen deiner Verpflichtungen gepfändet werden.
Also willst du es erreichen das dein Auto nicht gepfändet wird, müsstest du es jemanden "verkaufen" oder offiziell übergeben (z.B. schenken oder verkaufen) – dann gehört dir da Auto nicht mehr und kann dir auch nicht weggenommen werden, wenn aber der andere aus welchen Gründen auch immer dann dieses Verkaufen will, guckst du aus der Röhre….