wie ist die rechtliche lage bei der kontoführung? ?
by admin on Saturday, January 28th, 2012 | 9 Comments
wie ist die rechtliche lage bei der kontoführung? ?
kurze beschreibung: auf dem konto liegt eine pfändung, es kommt jeden monat geld auf das konto — dennoch wurde das konto von seiten der bank gekündigt! und ein neues konto wird verweigert.
wie ist da nun die rechtliche lage?
danke schon einmal im vorraus!
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die bank kann das verweigern
aber was pfänden sie denn ?
denn deine gläubiger können nicht alles pfänden
es gibt ein existenz minimum (liegt glaub ich bei 800€) beträge darunter dürfen sie nicht pfänden
Soviel ich weiß, hat die Bank bei einer Pfändung das Recht zu kündigen.
Wenn´s ums Geld geht Sparkasse….da wäre dir sowas nicht sofort passiert.
Ella elle lá
Hm, neue Bank, neues Konto! Vorher die Pfändung bekannt geben. Die Bank kann das machen, aber nicht wegen der Pfändung, da steht mehr dahinter – oder? Überziehung ausserhalb des Rahmens ist immer ein Problem. . .
Als Deutscher Bundesbürger hast du ein Recht auf ein Konto bei einer Bank / Sparkasse . Allerdings nur auf ein so genanntes Guthabenkonto ohne überziehungsmöglichkeiten.
Gepfändet wird dann nur das Guthaben.
Ich glaube es gibt seit kurzer Zeit ein Gesetz,dass die Bank auch in einem solchen Fall ein Konto nicht verweigern kann.Vielleicht gilt das nur für manche Banken.Das Problem welches ich sehe,wie bekommst Du die Überweisung ohne dass der Pfänder das Geld bekommt.Aber dafür gibts auch Mindestbeträge die die Bank nicht gleich wieder abbuchen darf.
Ein Guthabenkonto bei einer anderen Bank einrichten. Sparkassen bieten sich da an.
Banken behalten erst mal alles ein. Man kann aber zum Amtsgericht gehen. Dort erhält man eine Bescheinigung, dass die Bank den unpfändbaren Mindestbetrag auszahlen muss.
Pfändungstabelle:
http://www.adf-inkasso.de/content/lohnpfaend_tab2005.htm
Schuldnerberatung:
http://www.f-sb.de/index.htm
die Bank kann das Konto kündigen, auch die Stadtsparkasse, hier jedoch nur bei groben Missbrauch.
In der Regel gibt die Stadt/Sparkasse immer ein so genanntes Guthaben-Konto. Da kannst dann nur über das Guthaben verfügen, keine Überziehung und keine Mastercard, sondern nur eine Kundenkarte. Mehrere Rücklastschriften sieht keine Bank gerne.
Bei einer Pfändung darf die Bank erst ab dem 8.Tag nach Geldeingang das Guthaben wegen der Pfändung blockieren.
Wenn jemand unter dem Existenzminimum liegt darf nicht gepfändet werden außer, ab dem 8.Tag ist noch ein Guthaben auf dem Konto. Man geht davon aus, daß das Geld dann nicht benötigt wird.
Außerdem kann man bei Gericht eine Verfügung beantragen, daß die Bank das Guthaben, welches sie wegen der Pfändung blockiert hat, frei gibt.
In diesem Fall, immer alles Geld gleich abheben, sicher ist sicher.
Die Lage ist eindeutig. Die Bank ist dazu berechtigt. Und wo es keine Kündigung gibt, da wird das Leben so schwer gemacht, dass man die Lust verlieren soll, weiter mit dieser Bank “zu spielen”….. Und das selbst bei gerichtlich angefochtenen Pfändungen, die dann auch noch aufgehoben werden müssen….
Auf Deutsch gesagt: Scheiss auf die Bank. Wenn sie dich in einer solchen Situation im Regen stehen lässt, ist sie es nicht weiter Wert, auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden. Die Sparkasse ist, soweit ich weiß, verpflichtet, jeden Kunden, sei es Sozialhilfeempfänger oder Arbeitsloser, zu nehmen.