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wie verhalte ich mich gegenüber meinem schuldner?

folgendes: jemand schuldet mir geld, schon seit langem. kürzlich habe ich mir von ihm einen schuldschein unterschreiben lassen, weil ich vorher noch nicht einmal etwas schriftliches hatte.

in dem schuldschein steht eine frist (ende dieses jahres)

und nun glaube ich, das diese frist verstreichen wird, ohne das ich geld sehe.

die frage ist: was tun?

soll ich dann mit meinem unterschriebenen schuldschein zur polizei gehen?

oder zu einem gericht?

anwalt?

oder inkasso?

was ist der beste / schlauste (und günstigste) schritt?

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15 Responses to “wie verhalte ich mich gegenüber meinem schuldner?”

  1. rob6530 says:

    Schick ihn doch einen Mahnbescheid (Unterlagen gibt es im Schreibwarengeschäft) einfach ausfüllen und zum Amtsgericht schicken. Dort wird geprüft ob der Mahnbescheid korrekt ausgefüllt ist und wird per Postzustellungsauftrag zugestellt d.h. förmliche Zustellung! Falls er gegen diesen Bescheid keinen Widerspruch einlegt kannst du zum Gerichtsvollzieher und pfänden lassen. Alle Kosten die du bis dahin hattest muß dein Schuldner mitbezahlen!!!

  2. karl-heinz m says:

    Anwalt

  3. johannsen.gerd says:

    Erinnern.

  4. Wolfgang H says:

    Wenn er kein Geld hat, dann nützt der beste Schuldschein nichts. Gerichtsvollzieher, Anwalt, Gericht usw. wollen alle Geld und erstmal musst DU ZAHLEN.
    Ist es das wert?
    Beim nächsten Mal nichts mehr verborgen ist besser!

  5. steve s says:

    Man beantragt man in so einem Fall einen Mahnbescheid beim Amtsgericht.
    Die Formulare bekommt man beim AG oder auch in gutsortierten Schreibwarenläden.
    Nachteil: Legt der Schuldner Widerspruch ein, musst Du für die Gerichtskosten in Vorlage treten und kannst sie bei Prozessgewinn zurückfordern.
    Mit dem erhaltenen Schuldtitel kannst Du anschliessend Pfändungen durchführen lassen (Lohnpfändung/Kontopfändung
    /Gerichtsvollzieher)
    Bringt aber nur etwas,wenn es was zu Pfänden gibt.
    Ich würde aber versuchen aussergerichtlich eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

  6. Niki says:

    Hau ihm eins in die Fresse!

  7. Dorothea B says:

    Ich würde den Schuldner ansprechen, wenn er nicht zahlt, eine Inkassofirma mit der Eintreibung beauftragen.

  8. manuline5 says:

    du schickst ihm eine mahnug und gibst ihn eine Frist bis wann du das d zurück haben möchtest. Wenn er Dir das geld dann immer noch nicht zurückgezahlt hat, zeigst du ihn an. Es sei denn es ist ein sehr guter Freund, den du kennst. es ist dann dir überlassen wie du reagierst. Aber wie bekannt ist, "bei Geld hört die Freundschaft auf".

  9. hum957 says:

    Am besten Zahlungsbefehl vom Amtsgericht!

    Ansonsten wenns um viel Geld geht Inkassobüro!
    Die wollen allerdings auch verdienen!

  10. Franky says:

    Noch ist das Jahr nicht zu Ende, aber wenn er danach niht den Schuldschein einlöst ermahne ihn,, lass dich auf keine weiteren Vertröstungen ein, und wenn das nicht hilft erklär ihm dass du das jetzt einem Anwalt übergeben wirst, was die ganze Sache für ihn noch verteuern wird.
    Hoffe die Summe lohnt sich um einen Anwalt einzuschalten, also wegen 100 oder 200€ wird der nicht aktiv.

    Gruß
    Franky

  11. Peter F says:

    Mahnschreiben mit Fristsetzung senden, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Anschließend zum Rechtsanwalt. Dessen Gebühren sind dein Verzugsschaden, so dass du zwar deinen Rechtsanwalt bezahlen musst, diese Kosten beim Schuldner aber einfordern kannst.

  12. Sebastian W says:

    Es kommt auf den Betrag an.

    Die Polizei ist in keinem Fall zuständig.

    Ein Inkasso-Büro wird Dich nur weiter Gebühren kosten, eintreiben werden die aber vermutlich auch nichts.

    Ein Anwalt ist bei höheren Summen sicher angebracht. Bei kleineren Beträgen würde ich auch dazu raten einen Vordruck für einen Mahnbescheid zu besorgen und den persönlich zum Gericht zu bringen. Der kostet übrigens Gerichtsgebühren, wieder abhängig von der Summe.

    Bevor Du das machst, könntest Du auch nochmal mit Deinem Schuldner sprechen. Vielleicht kann er ja wenigstens Raten zahlen. Allgemein bringt ein regelmäßiger persönlicher Kontakt (z.B. jede Woche oder alle 14 Tage oder auch immer kurz nach Zahltag) erheblich mehr als Gerichte und Pfändung. Lass Dich aber nicht zu lange vertrösten.

  13. dwgaf says:

    Mahnbescheide oder Inkassobüros verursachen in der Regel zunächst einmal Kosten, wobei es unklar ist, ob sie dir wirklich eine Hilfe sind, an dein Geld zu kommen.

    Frage nach, woran es gelegen hat.
    Wenn der Betrag möglicherweise zu hoch ist, dass der Schuldner ihn auf einmal aufbringt, Ratenzahlung vereinbaren (schriftlich).
    Versuche zusätzlich deinen Schuldner, mit Hinweis auf den Schuldschein, dazu zu überreden, dir eine Lohnabtretung zu unterschreiben.

    Die kannst du bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung bei seinem Arbeitgeber vorlegen.

    Daraufhin muss der AG dem Schuldner den pfändbaren Lohnanteil vom Gehalt abziehen und dir auszahlen.

    Funktioniert allerdings nicht bei ALG und HartzIV.

  14. hanseat539 says:

    Hau ihm keine in die Fresse wie gerne hier geschrieben wird.

    Dieses ist Körperverletzung und könnte nur zu deinem Nachteil
    werden, wenn er dich anzeigt..

    Leider hast du keinen Betrag in deiner Frage angegeben.
    wie viel 100 €, 1.000 € oder 10.000 €

    Erst ab 1000 € zahlt es sich aus. Ansonsten ? Vergessen

  15. ramsjoen says:

    Die Sorgen kenne ich. Wenigstens hast Du noch im Nachhinein was schriftliches bekommen, ich habe mich auf das Wort eines "guten" Bekannten verlassen und sehe mein Geld wohl nie wieder.

    Der nächste Gang ist für Dich zum Amtsgericht, um dann Deinem Bekannten einen Mahnbescheid zu schicken. Entsprechende Formulare gibt es im besser sortierten Schreibwarenhandel. Er hat dann zwei Möglichkeiten: Entweder er legt Widerspruch ein und Du kannst dann gerichtlich gegen ihn vorgehen oder er zahlt bzw. Du schickst ihm den Gerichtsvollzieher vorbei.

    Da beim Geld die Freundschaft aufhört ist dies leider der einzige Schritt, den Du tun kannst.

    Ein Tipp für die nächste Geldverleihung: Lasse Dir sofort einen Wechsel unterschreiben. DAs Wechselgesetz ist ziemlich streng und Du kannst ohne großen Aufwand sofort den Gerichtsvollzieher vorbei schicken. Für einen Unternehmer ist das Nichtbezahlen eines Wechsels identisch mit einer Zahlungsunfähigkeitserklärung, beim Privatmann liegt der Fall nicht weit weg davon.

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