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wwenn man eine pfaendung auf sein konto hat,und noch ein schliessfach b.seiner bank,darf das geöffnet werden¿?

wwenn man eine pfaendung auf sein konto hat,und noch ein schliessfach b.seiner bank,darf das geöffnet werden¿?
wenn man eine pfaendung wegen nichtbezahlter unterhaltsleistungen hat,und bei seiner bank noch ein schliessfach,indem das gericht geld vermutet-darf das schliessfach dann geöffnet werden-obwohl das geld ,welches im schliessfach ist-einem angehörigem der familie gehört?wie geht man da vor,ohne das dieses geld einfach beschlagnahmt wird?

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6 Responses to “wwenn man eine pfaendung auf sein konto hat,und noch ein schliessfach b.seiner bank,darf das geöffnet werden¿?”

  1. Wolke7 says:

    Natürlich darf das Schliessfach geöffnet werden, wenn Wertsachen vermutet werden….Du kannst ja versuchen mit einem Anwalt gegen an zu gehen….Wird aber nichts bringen……………

  2. Annette says:

    Ah…diese Schiene wieder…
    Ich hab nix…bei mir ist nix zu holen…was an Geld und Wersachen existiert, gehört anderen…
    bravo!

  3. Heinz-peter says:

    Du willst keinen Unterhalt zahlen?Hört und ließt sich so.Also zahlst Du nicht,soll doch der Staat zahlen.Peng..und woher bekommt der Staat das Geld dafür,na eben von uns.Also zahle ich Deinen Unterhalt an Deine Unterhaltspflichtigen.Ich denke nicht daran.

  4. sparks_girl95 says:

    Na wenn die Wertsachen jemand anderem gehören und es nur ein gemeinsam genutztes Schließfach der Familie ist, gibt es ja sicherlich beglaubigte Dokumente darüber wem was gehört mit Datum und Unterschrift, sinnvollerweise von einem Notar.
    Dann kann das Gericht das Schließfach ja auch öffnen, wo ist das Problem.
    Sollte o.g. nicht zutreffen, dann verbucht man das wohl unter “dumm gelaufen” bzw., wenn es Deine Wertsachen sind, unter “recht so”, denn Unterhaltszahlungen sollte niemand schuldig bleiben, schließlich stehen sie dem Empfänger zu von Staatswegen. Wer also versucht sich diesen Zahlungen zu entziehen, obwohl sie geleistet werden könnten, dem soll der Staat ruhig das wegnehmen, was den Unterhalt deckt.

  5. Christian9 says:

    Kurz um JA!
    Hier dürfen sie auch Pfänden und du musst beweisen das die sachen im Schließfach dir nicht gehören. Wenn du es nicht kannst so fallen sie auch unter dem hammer.
    Aber mal so gesagt…..du musst doch eh bezahlen. So oder so. Wenn du eine Arbeit hast so sind die ganz schnell da mit einer Lohnpfändung, glaub mir das. Das geld was das amt zahlt bleibt dein ganzes leben lang bestehen und wehe du hast mal einen euro mehr oder sie kommen dir drauf das du schwarz arbeitest….dann gute nacht .

    Das ist wie früher mit den Sozialhilfen. Es gab 2 nämlich eine für bedürftige, die mussten nix zurück zahlen und es gab eine auf darlehensbasis. Da mussten sogar kinder für ihre eltern unterschreiben oder umgekehrt. die auf darlehensbasis bleibt ebenfalls dein ganzes leben bestehen und wenn du mal was hast oder nen erbe u.s.w. damm wird rucki zucki kassiert.

    Solltest du vor haben jetzt nicht zu zahlen und z.b. bis ende wo du nix mehr zahlen musst das amt blechen zu lassen und dann eventuell Insolvenz dann vorhaben ein zu geben so kann ich dir sagen: ” Das kannst du getrost vergessen ” :) ))

  6. Dangerous Mind says:

    Nein darf es nicht!! auch wenn hier dazu unwahre Aussagen abgegeben werden.

    In dem Pfändungdbeschluss müsste dazu, explizit aufgeführt sein, dass auch eventuelle vorhandene Schliessfächer, die auf den Namen des Schuldners laufen, geöffnet werden dürfen. Ist dieser Passus im Pfändungsbeschluss nicht aufgeführt, darf das Schliessfach nicht geöffnet werden.

    Wenn der Passus ( Schliessfach ) aufgeführt wird im Pfändungsbeschluss, dann spielt es keine Rolle wem das Geld oder die Wertsachen gehören. Hier wird gepfändet. Aber der wahre Inhaber oder Besitzer der Gegenstände ( Geld, Wertsachen ) kann innerhalb von 14 Tagen bei dem Gerichtsvollzieher, die Herausgabe seines Eigentums verlangen. Natürlich muss dem GV, der Nachweis geführt werden, dass die gepfändeten Gegenstände sein Eigentum sind.

    dm

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